Mietrecht

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Mietrecht

In diesem Rechtsgebiet geht es um die gegenseitige Vereinbarung zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung von Sachen gegen Entgelt. Das Mietrecht umfasst jedoch nicht nur die Überlassung von Wohn- um Gewerberaum, auch der Bereich der Miete sog. Mobilien,  z.B. Kfz-Miete u.ä. ist dem Rechtsgebiet des Mietrechts zuzuordnen.

Wir unterstützen Sie gerne als Vermieter oder Mieter, insbesondere bei

  • Erstellen von Miet-/Pachtverträgen (Wohn- und Gewerbemietrecht)
  • Mieterhöhungen und deren Durchsetzung
  • Beendigung v. Mietverhältnissen (Kündigungsmöglichkeiten)
  • Vollstreckung des Räumungstitels mit Zahlungstitel
  • Schönheitsreparaturen
  • Mietsicherheit, Rückzahlung der Mietkaution, Abrechnung u. Klage
  • Mahnverfahren und Klage auf rückständigen Mietzins
  • Erbfall und Mietrecht

In diesem Rechtsgebiet für Sie als Ansprechpartner tätig: