Allgemeines Zivilrecht

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Allgemeines Zivilrecht

Als allgemeines Zivilrecht bezeichnet man die Angelegenheiten, die die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen
untereinander regeln. Hierzu zählt zum Beispiel das Recht aller vertraglichen Schuldverhältnisse, wie das Kauf- und Werkvertragsrecht, aber auch, um nur einzelne zu nennen, Schenkung, Darlehen, Miete, Reisevertrag, Maklervertrag und vieles mehr.

Weiterhin gehören zum allgemeinen Zivilrecht beispielsweise das Recht der Schadensersatzansprüche bei Rechtsverletzungen aus unerlaubter Handlung oder die Ansprüche auf Rückgabe von Eigentum. Auch die Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung fallen darunter.

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